Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Morschett und Vetsch GbR
Veranstaltungen als Biersommelier
Gastspiele / Veranstaltungen (B2B)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Veranstalter“).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Gastspielvertrages sowie dieser AGB sind die Vorbereitung und Durchführung von künstlerischen Auftritten („Gastspiele“) des Künstlers im Rahmen von Veranstaltungen des Veranstalters.
3. Honorar / Gage
3.1 Der Künstler stellt über die vereinbarte Gage eine separate Rechnung.
3.2 Die Höhe der Gage sowie etwaige Nebenkosten (z. B. Reise-, Übernachtungs- oder Technikkosten) ergeben sich aus dem jeweiligen Gastspielvertrag.
3.3 Gage und Nebenkosten sind spätestens am Veranstaltungstag vor Beginn der Vorstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.4 Anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter gemäß der vom Künstler zur Verfügung gestellten GEMA-Liste.
3.5 Abschläge, Kürzungen oder Zurückbehaltungen der Gage – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind unzulässig, soweit gesetzlich zulässig.
3.6 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
4. Rücktritt, Ausfall, Haftung
4.1 Erfüllt der Veranstalter seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig, ist der Künstler berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder einen Ersatztermin zu verlangen. In diesen Fällen behält der Künstler seinen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Gage sowie der bis dahin entstandenen Nebenkosten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
4.2 Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Verbote, Pandemien) nicht durchgeführt werden, sind beide Vertragsparteien von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits entstandene Kosten trägt jede Partei selbst.
4.3 Ist der Künstler aus wichtigem Grund, den er nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, Unfall), an der Durchführung des Auftritts gehindert, informiert er den Veranstalter unverzüglich. In diesem Fall sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt; Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
4.4 Erfüllt der Künstler seine Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften.
4.5 Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet der Künstler – gleich aus welchem Rechtsgrund – höchstens bis zur Höhe der vereinbarten Gage. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4.6 Der Veranstalter haftet bei schuldhafter Pflichtverletzung für Diebstahl sowie Beschädigung von Eigentum des Künstlers während der Nutzung und Lagerung in den Spielstätten.
4.7 Kommt es zu Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung für den Künstler unzumutbar machen und die der Veranstalter zu vertreten hat (z. B. erhebliche Störungen durch Besucher, gravierende technische Mängel), ist der Künstler berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen. Der Anspruch auf volle Gage und Kostenerstattung gemäß Ziffer 4.1 bleibt bestehen.
5. Urheber- und Leistungsschutzrechte
5.1 Bild-, Ton- oder Videoaufzeichnungen der Darbietung – gleich in welcher Form oder auf welchem Datenträger – sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Künstlers zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der Künstler berechtigt, die Darbietung nicht aufzunehmen oder abzubrechen; der Anspruch auf Gage und Kostenersatz bleibt bestehen.
5.2 Kurzaufzeichnungen oder Liveübertragungen durch Rundfunk und Fernsehen zu Zwecken der aktuellen Berichterstattung (max. drei Minuten) sind nach vorheriger Absprache zulässig.
5.3 Der Künstler versichert, über die erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte an den aufgeführten Stücken zu verfügen.
5.4 Der Künstler ist in der Programmgestaltung und künstlerischen Darbietung frei und unterliegt keinen Weisungen des Veranstalters. Zusätzliche Programmpunkte oder Auftritte Dritter während derselben Veranstaltung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Künstlers.
6. Pflichten des Veranstalters / Rahmenbedingungen
6.1 Der Veranstalter stellt sicher, dass alle technischen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung gegeben sind. Die technischen Anweisungen (Bühnen- und Technik-Rider) des Künstlers sind verbindlich einzuhalten. Ein Stromanschluss (220 V) in unmittelbarer Nähe der Technik des Künstlers ist bereitzustellen.
6.2 Der Veranstalter trifft sämtliche erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und schließt angemessene Versicherungen ab.
6.3 Werden diese Pflichten nicht erfüllt, gelten die Regelungen gemäß Ziffer 4.1.
7. Werbung
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltung mit den ihm zur Verfügung stehenden üblichen Werbemitteln (z. B. Plakate, Flyer, Presse, Rundfunk, Online-Medien) zu bewerben. Der Name des Künstlers ist hierbei anzugeben.
8. Ticketverkauf / Freiverkauf
8.1 Der Ticketverkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters. Dieser ist alleiniger Vertragspartner der Ticketkäufer.
8.2 Unterstützt der Künstler den Veranstalter beim Ticketverkauf, handelt er ausschließlich als Vermittler. Ansprechpartner für Ticketkäufer bleibt der Veranstalter.
8.3 Tickets gelten ausschließlich für die auf dem Ticket bezeichnete Veranstaltung. Eine Barauszahlung oder Rückerstattung ist ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rücktritts- oder Erstattungsrechte bestehen.
8.4 Bei Ausfall der Veranstaltung erstattet der Veranstalter den Ticketpreis oder bietet eine Umbuchung an. Etwaige Vorverkaufsgebühren sind direkt bei der jeweiligen Vorverkaufsstelle geltend zu machen. Schadensersatzansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
8.5 Für Gutscheine gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8.6 Ergänzend finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vorverkaufsstellen Anwendung.
9. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und dem BDSG. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Morschett und Vetsch GbR.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
10.3 Ist der Veranstalter Kaufmann, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Stand 01.01.2025
Gastspiele / Veranstaltungen /Ticketverkauf (B2C)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Tickets und Buchungen über die Website des Künstlers an Verbraucher (§ 13 BGB).
2. Vertragsschluss
Mit der Buchung eines Tickets gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail zustande.
3. Preise & Zahlung
Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Zahlung erfolgt sofort online. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
4. Rücktritt & Rückerstattung
Kunden können Tickets gemäß gesetzlichem Widerrufsrecht stornieren, soweit anwendbar.
Bei Ausfall einer Veranstaltung wird der Ticketpreis erstattet oder ein Ersatztermin angeboten.
Tickets gelten nur für die aufgedruckte Veranstaltung. Barauszahlung oder Rückerstattung ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.
5. Verhalten bei Veranstaltungen
Kunden beachten die Hinweise des Künstlers und Veranstaltungsorts.
Störungen des Ablaufs können zum Ausschluss führen; gezahlte Ticketpreise werden dann nicht erstattet, soweit gesetzlich zulässig.
6. Urheberrechte & Aufzeichnungen
Aufzeichnungen von Darbietungen nur mit Zustimmung des Künstlers.
Kurze Berichterstattungen (max. 3 Minuten) nach Absprache erlaubt.
Der Künstler verfügt über die Rechte an den Programminhalten.
7. Haftung
Der Künstler haftet für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Sonstige Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO und BDSG verarbeitet. Details in der Datenschutzerklärung auf der Website.
9. Schlussbestimmungen
Ungültige Bestimmungen berühren nicht die übrigen.
Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Kunden.
Stand 01.01.2025